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Zusatzinformationen
Wenn ein minderjähriges Kind umzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese Erklärung stellt sicher, dass alle Beteiligten dem Umzug des Kindes zustimmen. Sie können dieses Formular bequem online ausfüllen und einreichen.
- Alle Sorgeberechtigten müssen mit dem Umzug einverstanden sein.
- Im Falle von getrennt lebenden Eltern muss die Zustimmung beider Elternteile vorliegen, sofern sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Bei alleinigem Sorgerecht genügt die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das Sorgerecht (z. B. Sorgerechtsbeschluss, sofern zutreffend)
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
- Meldebescheinigung der bisherigen und zukünftigen Wohnadresse
Die Einverständniserklärung sollte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin eingereicht werden.
Für die Bearbeitung der Einverständniserklärung fallen keine Gebühren an.