Welche Dienstleistung suchen Sie?



Download und Links

Zusatzinformationen



Die Anmeldung zur Hundesteuer ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Hundebesitzer in der Kommune. Die Steuer dient zur Finanzierung kommunaler Dienstleistungen und zur Kontrolle der Hundepopulation. Nach der Anmeldung erhält der Hund eine Steuermarke, die sichtbar am Halsband getragen werden muss.

  • Der Hund muss älter als drei Monate sein.
  • Der Hund muss dauerhaft im Haushalt des Anmelders leben.
  • Der Halter muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

  • Ausgefülltes Anmeldeformular für die Hundesteuer.
  • Nachweis über die Identität des Hundebesitzers (Personalausweis oder Reisepass).
  • Nachweis über die Impfung des Hundes (Impfpass).
  • Bei Hunden aus dem Tierheim: Bescheinigung über die Herkunft.

  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug des Hundes erfolgen.
  • Änderungen (z. B. Umzug, Tod des Hundes) sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

  • Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde und Anzahl der gehaltenen Hunde.
  • Für den ersten Hund: XX Euro pro Jahr.
  • Für jeden weiteren Hund: YY Euro pro Jahr.
  • Ermäßigungen oder Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. für Blindenhunde).